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   OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21   

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https://dejure.org/2021,46084
OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21 (https://dejure.org/2021,46084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2021 - 25 U 154/21 (https://dejure.org/2021,46084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2021 - 25 U 154/21 (https://dejure.org/2021,46084)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Die Annahme von Sittenwidrigkeit würde nämlich jedenfalls voraussetzen, dass die für die Beklagte handelnden Personen - verfassungsmäßig berufene Vertreter oder Mitarbeiter - bei der Entwicklung und/oder Verwendung des Thermofensters in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen (BGH, NJW 2021, 921, 923 Rdn. 19).

    Ein vorsätzliches Handeln des Fahrzeugherstellers wird angenommen, wenn die verwendete Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass sie einen Prüfstandlauf erkennt und nur für diesen Fall eine verstärkte Abgasrückführung aktiviert (so genannte Umschaltlogik), um die Einhaltung der vorgegebenen Stickoxidgrenzwerte vorzuspiegeln, die jedoch im Realbetrieb überschritten werden (BGH, NJW 2020, 1962, 1963 f. Rdn. 16 ff.; NJW 2021, 921, 923 Rdn. 17).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Der Kläger hat auch keinen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV, da das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht im Aufgabenbereich dieser Vorschriften liegt (BGH, NJW 2020, 1963, 1971 Rdn. 76; NJW 2020, 2798, 2799 f. Rdn. 11 - 16).

    Da der Kläger nicht behauptet hat, das Fahrzeug von der Beklagten gekauft zu haben, fehlt es im Rahmen der Bereicherungsabsicht an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen dem erlittenen Vermögensschaden und dem durch die Beklagte erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteil in Gestalt des kostengünstigeren Absatzes von Neuwagen (BGH, NJW 2020, 2798, 2800 f. Rdn. 17 - 26).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Ein vorsätzliches Handeln des Fahrzeugherstellers wird angenommen, wenn die verwendete Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass sie einen Prüfstandlauf erkennt und nur für diesen Fall eine verstärkte Abgasrückführung aktiviert (so genannte Umschaltlogik), um die Einhaltung der vorgegebenen Stickoxidgrenzwerte vorzuspiegeln, die jedoch im Realbetrieb überschritten werden (BGH, NJW 2020, 1962, 1963 f. Rdn. 16 ff.; NJW 2021, 921, 923 Rdn. 17).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Es kann dahinstehen, ob das Thermofenster, also die temperaturgesteuerte Beeinflussung der Abgasrückführung, als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu qualifizieren ist (vgl. EuGH, NJW 2021, 1216).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Als die Beklagte das streitgegenständliche Kraftfahrzeug in Verkehr brachte, war noch nicht geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Thermofenster verwendet werden darf, um den Motor im Sinne von Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten (OLG Stuttgart, NJW-RR 2019, 1489, 1495 Rdn. 78 ff.; OLG Koblenz Urteil vom 12. Oktober 2020; 12 U 1463/19, BeckRS 2020, 26325 Rdn. 21 ff.).
  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Der Umstand, dass die Beklagte ein Thermofenster implementiert hat, genügt als solcher nicht für die Annahme, dies müsse im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit, also vorsätzlich geschehen sein (BGH, Urteil vom 13. Juli 2021, VI ZR 128/20).
  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 39/20

    Deliktshaftung des Herstellers eines vom sog. Dieselabgasskandal betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Eine vorsätzliche Täuschung der Typgenehmigungsbehörde, die auf das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit schließen lässt, wird teilweise auch angenommen, wenn eine bestimmte emissionsmindernde Funktion der Motorsteuerungssoftware auf die für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen zugeschnitten ist und im realen Straßenbetrieb nur in so seltenen Ausnahmefällen wirkt, dass nicht angenommen werden kann, sie solle dort überhaupt eine echte schadstoffmindernde Wirkung haben ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Februar 2021, 4 U 257/19 , BeckRS 2021, 2511 Rdn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 18. September 2020, 8 U 39/20, BeckRS 2020, 35220 Rdn. 21).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2021 - 4 U 257/19

    Dieselskandal: Nur auf dem Prüfstand wirkende schadstoffmindernde schnelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Eine vorsätzliche Täuschung der Typgenehmigungsbehörde, die auf das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit schließen lässt, wird teilweise auch angenommen, wenn eine bestimmte emissionsmindernde Funktion der Motorsteuerungssoftware auf die für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen zugeschnitten ist und im realen Straßenbetrieb nur in so seltenen Ausnahmefällen wirkt, dass nicht angenommen werden kann, sie solle dort überhaupt eine echte schadstoffmindernde Wirkung haben ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Februar 2021, 4 U 257/19 , BeckRS 2021, 2511 Rdn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 18. September 2020, 8 U 39/20, BeckRS 2020, 35220 Rdn. 21).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18

    Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2021 - 25 U 154/21
    Es ist deshalb in Betracht zu ziehen, dass die Beklagte das Thermofenster aufgrund einer möglicherweise falschen, jedenfalls aber vertretbaren Gesetzesauslegung als zulässige Abschalteinrichtung angesehen hat, was allenfalls einen Fahrlässigkeitsvorwurf rechtfertigen könnte (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2020, 476, 479 Rdn. 32; OLG Koblenz Urteil vom 12. Oktober 2020; 12 U 1463/19, BeckRS 2020, 26325 Rdn. 20).
  • OLG Hamm, 09.08.2022 - 13 U 136/21

    ANspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer eingebauten

    Im Übrigen wäre das Thermofenster auch bei dem von der Klägerin angenommenen Temperaturbereich, der keine vollständige Abschaltung, sondern nur eine sukzessive Abrampung bedeutete, nicht auf Prüfstandsbedingungen zugeschnitten und erlaubte daher keinen Rückschluss auf einen bewussten Gesetzesverstoß (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2022 - III ZR 270/20, juris Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 7. September 2021 - 25 U 154/21, juris Rn. 23; OLG Celle, Urteil vom 14. April 2021 - 7 U 1955/19 (S. 7a), juris Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 15 U 229/22

    Dieselskandal: Keine Ansprüche für im Mai 2017 erworbenen gebrauchten VW Tiguan

    Im Hinblick auf die vorstehend geschilderte unsichere Rechtslage zum maßgeblichen Zeitpunkt und im Hinblick darauf, dass das Fahrzeug des Klägers bis heute keinem Rückruf durch das KBA im Zusammenhang mit einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung unterliegt, kann hier gerade nicht angenommen werden, dass sich den für die Beklagte tätigen Personen die Gefahr einer Schädigung des Klägers hätte aufdrängen müssen, der Beklagten also allenfalls der Vorwurf des fahrlässigen Verhaltens gemacht werden (vgl. ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7. September 2021 - 25 U 154/21 -, m.w.Nachw. d. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2022 - 15 U 366/21

    Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im Juni 2017 erworbenes Fahrzeug mit Motor

    Dem steht bereits entgegen, dass zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des streitgegenständlichen Fahrzeuges durch die Beklagte offen bzw. noch nicht geklärt war, unter welchen Voraussetzungen ein Thermofenster bei der Herstellung eines Motors verwendet werden durfte, um diesen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 S. 2 a der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vor Beschädigungen zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeuges zu gewährleisten (vgl.: OLG Frankfurt am Main -25. Zivilsenat in Kassel- Urteil vom 7.9.2021 -25 U 154/21- m. w. Nachw.).
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